Heilpädagogisches Kinderheim Haus Maria
In der offenen-pädagogischen Wohnform finden geistig und mehrfachbehinderte oder von einer Behinderung bedrohte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene Aufnahme.
Sie werden ab 3 Jahren bis zum Ende der Schulpflicht betreut.
In der intensiv-pädagogischen Wohnform werden Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene betreut, die zusätzlich zu der wesentlichen geistigen und/oder körperlichen Behinderung eine tiefgreifende Entwicklungs-, Verhaltens-, und emotionale Störung aufweisen.
Sie werden ab dem Schulpflichtalter bis zum Ende der Schulpflicht betreut.
In der Kurzzeitbetreuung / Inobhutnahme werden Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit geistiger Behinderung aufgenommen, die für einen begrenzten Zeitraum (bis 6 Wochen) eine vollstationäre Betreuung benötigen, die ansonsten bei ihren Familien leben.
In familiären Krisen- und Notfallsituationen, können Kinder oder Jugendliche im Rahmen einer Inobhutnahme (§42 SGB VIII) über das Jugendamt aufgenommen werden.
Standorte
Heilpädagogisches Kinderheim Haus Maria Gars
Kloster Auer Straße 1
83536 Gars am Inn