Heilpädagogisches Kinderheim Haus Maria

In der offenen-pädagogischen Wohnform finden geistig und mehrfachbehinderte oder von einer Behinderung bedrohte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene Aufnahme.

Sie werden ab 3 Jahren bis zum Ende der Schulpflicht betreut.

In der intensiv-pädagogischen Wohnform werden Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene betreut, die zusätzlich zu der wesentlichen geistigen und/oder körperlichen Behinderung eine tiefgreifende Entwicklungs-, Verhaltens-, und emotionale Störung aufweisen.
Sie werden ab dem Schulpflichtalter bis zum Ende der Schulpflicht betreut.

In der Kurzzeitbetreuung / Inobhutnahme werden Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit geistiger  Behinderung aufgenommen, die für einen begrenzten Zeitraum (bis 6 Wochen) eine vollstationäre Betreuung benötigen, die ansonsten bei ihren Familien leben.

In familiären Krisen- und Notfallsituationen, können Kinder oder Jugendliche im Rahmen einer Inobhutnahme (§42 SGB VIII) über das Jugendamt aufgenommen werden.

Standorte

Heilpädagogisches Kinderheim Haus Maria Gars
Kloster Auer Straße 1
83536 Gars am Inn

Einfache Sprache

Heilpädagogisches Kinderheim
Haus Maria

In unserem Kinder-Heim werden behinderte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aufgenommen.
Sie sind entweder geistig behindert oder mehr-fach behindert oder von einer Behinderung bedroht.
Manche haben zusätzlich noch eine Störung.

In schwerer Sprache heißt das: – Tiefgreifende Entwicklungs-Störung – Verhaltens-Störung oder – Emotionale Störung Die Kinder und Jugendlichen leben in Wohn-Gruppen.
Jeder hat ein eigenes Zimmer.
Das Bad, die Küche und das Wohn-Zimmer benutzen sie gemeinsam.
Es sind viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen für sie da.

Im Kinder-Heim gibt es 3 verschiedene Wohn-Formen:

1. Die offene päda-go-gische Wohn-Form Hier leben behinderte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.
Ab dem 3. Lebens-Jahr bis zu Ende der Schul-Pflicht.
Sie werden betreut und gefördert.
2. Die intensiv-päda-go-gische Wohn-Form Hier leben behinderte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.
Ab dem Schul-eintritt bis zum Ende der Schul-Pflicht.
Sie haben zusätzlich noch eine Störung.
Sie brauchen oft viel Hilfe.
Es sind viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen für sie da.

3. Die Kurz-Zeit-Betreuung
Hier leben behinderte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene für eine bestimmte Zeit.
Bis zu 6 Wochen.
Sie leben sonst bei ihren Familien zu Hause.
Manchmal kann die Familie nicht für sie da sein.
Dann können sie hier her kommen.

4. Die In-Obhut-Nahme (= Jemanden zu sich nehmen) In manchen Familien gibt es große Probleme.
Dann geht es den Kindern und Jugendlichen nicht gut.
Es hilft ein Amt. Es heißt Jugend-Amt.
Die Kinder und Jugendlichen werden dann bei uns aufgenommen.
Ziel ist, dass es ihnen wieder gut geht.
Gemeinsam suchen wir eine Lösung.

Ansprechpartner

Huber Marc

Leitung Kinderheim Haus Maria

Kloster Auer Straße 1
83536 Gars am Inn

Tel.: +49 8073 916911

Links/Formulare

Konzeption